Förderung
Für Ladestation, Photovolatikanlage & Stromspeicher
Ab dem 26.09.2023 können Sie einen Antrag auf die neue Förderung „Solarstrom für Elektroautos (442)“ stellen.
Das Wichtigste zur Förderung finden Sie hier in Kürze:
Was wird gefördert?
- Gefördert wird der Kauf und die Installation einer Ladestation für ein Elektroauto in Kombination mit einer Photovoltaikanlage und einem Stromspeicher, was folgendes beinhaltet
- eine Ladestation mit mind. 11 kW Ladeleistung
- eine Photovoltaikanlage mit mind. 5 kWp Spitzenleistung
- ein Stromspeicher mit mind. 5 kWh Speicherkapazität
- den Einbau und Anschluss der Gesamtanlage, inklusive aller Installationsarbeiten
- ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamtanlage
Wer wird gefördert?
- Privatpersonen, welche
- ein Wohngebäude besitzen und selbst bewohnen
- und ein Elektroauto besitzen oder zum Zeitpunkt des Antrags bestellt haben
Ziel der Förderung ist es, Photovoltaikanlagen zu fördern, mit denen Elektroautos mit selbsterzeugtem klimafreundlichen Solarstrom geladen werden.
- Ladestation, Photovoltaikanlage und Stromspeicher werden fabrikneu angeschafft
- Sie besitzen zum Zeitpunkt des Antrags noch keine der Komponenten und haben diese noch nicht bestellt
- Sie besitzen ein Elektroauto (kein Hybridfahrzeug), dass auf Sie oder eine in Ihrem Haushalt lebende Person zugelassen ist oder Sie haben zum Zeitpunkt des Antrags ein Elektroauto bestellt (Bei Privatleasing ist eine Mindestlaufzeit
von 12 Monaten nötig, Firmen- und Dienstwagen sind nicht förderfähig)
- Ihr Wohngebäude besteht bereits und Sie wohnen bereits darin
Der Zuschuss kommt nicht in Frage für:
- Neubauten vor Einzug
- ausschließlich vermietete Objekte
- Ferien- oder Wochenendhäuser sowie Ferienwohnungen
- Eigentumswohnungen
- die mehrfach Förderung eines Wohngebäudes mit diesem Zuschuss
- Maximal können Sie einen Zuschuss von 10.200 € für Ihr Vorhaben erhalten
- Unterschreiten die Gesamtkosten Ihres Vorhabens den Zuschussbetrag, erhalten Sie keine Förderung
- Der Zuschuss setzt sich folgend zusammen:
- pauschal 600 € für die Ladestation oder pauschal 1.200 € für bidirektionale Ladefähigkeit
- max. 600 € pro kWp, max. 6.000 € für die Photovoltaikanlage
- max. 250 € pro kWp, max. 3.000 € für den Stromspeicher
Die Kombination mit anderen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist nicht möglich.
- Zuschuss beantragen
- Bevor Sie einen Auftrag bei uns Abschließen, stellen Sie den Antrag im Kundenportal
„Meine KfW“.
2. Vorhaben umsetzen
- Sobald Sie die Zusage für den Zuschuss erhalten haben, können Sie den Auftrag bei uns abschließen und die Installation beauftragen.
3. Ab März 2024: Nachweise erbringen und Zuschuss erhalten
- Ab März 2024 können Sie Ihre Identität nachweisen
- sowie das durchgeführte Vorhaben
- Sie laden die Rechnungen zu den anrechenbaren Kosten hoch
Nachdem die Angaben geprüft wurden, erhalten Sie den Zuschuss.
Tag der offenen Tür
07. & 08. Mai 2022
Ein gelungenes Wochenende mit Energievorträgen, Food Trucks, Kaffeebar, Candy Bar, Popcorn & Verlosung.
Als Sonntagsspezial gab es ein Weißwurstfrühstück und eine Muttertagsüberraschung.
Die Highlights finden Sie auf auf unserem Instagram-Kanal.
Umzug am 01.12.2021!
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Neubau
Nach dem Spatenstich am 25.11.2020 bis zum Umzug am 01.12.2021 hat sich einiges getan.
Seitdem wurde gebaggert, gegraben, Rohre verlegt, gezimmert, gehämmert, gefliest, gespachtelt und gestrichen.
Wie unser neues Bürogebäude entstanden ist seht ihr in der folgenden Bildergalerie.
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