Förderung

Für Ladestation, Photovolatikanlage & Stromspeicher

Ab dem 26.09.2023 können Sie einen Antrag auf die neue Förderung „Solarstrom für Elektroautos (442)“ stellen. 

Das Wichtigste zur Förderung finden Sie hier in Kürze:

Was und wer wird gefördert?

Was wird gefördert?

  • Gefördert wird der Kauf und die Installation einer Ladestation für ein Elektroauto in Kombination mit einer Photovoltaikanlage und einem Stromspeicher, was folgendes beinhaltet
  • eine Ladestation mit mind. 11 kW Ladeleistung
  • eine Photovoltaikanlage mit mind. 5 kWp Spitzenleistung
  • ein Stromspeicher mit mind. 5 kWh Speicherkapazität
  • den Einbau und Anschluss der Gesamtanlage, inklusive aller Installationsarbeiten
  • ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamtanlage

Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen, welche
  • ein Wohngebäude besitzen und selbst bewohnen
  • und ein Elektroauto besitzen oder zum Zeitpunkt des Antrags bestellt haben

Ziel der Förderung ist es, Photovoltaikanlagen zu fördern, mit denen Elektroautos mit selbsterzeugtem klimafreundlichen Solarstrom geladen werden.

Voraussetzungen der Förderung
  • Ladestation, Photovoltaikanlage und Stromspeicher werden fabrikneu angeschafft
  • Sie besitzen zum Zeitpunkt des Antrags noch keine der Komponenten und haben diese noch nicht bestellt
  • Sie besitzen ein Elektroauto (kein Hybridfahrzeug), dass auf Sie oder eine in Ihrem Haushalt lebende Person zugelassen ist oder Sie haben zum Zeitpunkt des Antrags ein Elektroauto bestellt (Bei Privatleasing ist eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten nötig, Firmen- und Dienstwagen sind nicht förderfähig)
  • Ihr Wohngebäude besteht bereits und Sie wohnen bereits darin

Der Zuschuss kommt nicht in Frage für:

  • Neubauten vor Einzug
  • ausschließlich vermietete Objekte
  • Ferien- oder Wochenendhäuser sowie Ferienwohnungen
  • Eigentumswohnungen
  • die mehrfach Förderung eines Wohngebäudes mit diesem Zuschuss
Konditionen
  • Maximal können Sie einen Zuschuss von 10.200 € für Ihr Vorhaben erhalten
  • Unterschreiten die Gesamtkosten Ihres Vorhabens den Zuschussbetrag, erhalten Sie keine Förderung
  • Der Zuschuss setzt sich folgend zusammen:
  • pauschal 600 € für die Ladestation oder pauschal 1.200 € für bidirektionale Ladefähigkeit
  • max. 600 € pro kWp, max. 6.000 € für die Photovoltaikanlage
  • max. 250 € pro kWp, max. 3.000 € für den Stromspeicher

Die Kombination mit anderen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist nicht möglich.

So funktioniert´s
  1.  Zuschuss beantragen
  • Bevor Sie einen Auftrag bei uns Abschließen, stellen Sie den Antrag im Kundenportal „Meine KfW“.

 2. Vorhaben umsetzen

  • Sobald Sie die Zusage für den Zuschuss erhalten haben, können Sie den Auftrag bei uns abschließen und die Installation beauftragen.

 3. Ab März 2024: Nachweise erbringen und Zuschuss erhalten

  • Ab März 2024 können Sie Ihre Identität nachweisen
  • sowie das durchgeführte Vorhaben
  • Sie laden die Rechnungen zu den anrechenbaren Kosten hoch

Nachdem die Angaben geprüft wurden, erhalten Sie den Zuschuss.

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Wir sind Ihr Partner in Sachen Energietechnik, mit über 20 Jahren Erfahrung & besten Produkten:

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+ Photovoltaik-Anlagen


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Unser Unternehmensvideo aus dem Jahr 2018.


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